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Gedenkstätte Münchner Platz


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Wohnungslose im Nationalsozialismus

11.09.2009 - 11.12.2009
Ernst Rutzen wird 1940 wegen Musizierens und angeblicher Bettelei zu sechs Wochen Haft und anschliesender Arbeitshausunterbringung verurteilt. Die dort herrschenden zuchthausähnlichen Bedingungen überlebt Ernst Rutzen nicht. Nur drei Jahre nach seiner Einweisung stirbt der Wandermusiker im Arbeitshaus Breitenau. Das Schicksal Ernst Rutzen steht stellvertretend für die Menschen, die wegen ihrer Lebensweise von den Nationalsozialisten als "Arbeitscheue" und Asoziale" verfolgt wurden. Landstreicher, Bettler und Wohnungslose zählten genauso dazu wie Sinti und Roma, Prostituierte und Menschen, die sich einer geregelten Arbeit verweigerten. So verdoppelten sich im Sommer 1938 in den Konzentrationslagern die Häftlingszahlen durch die Einlieferung von über zehntausend als asozial bezeichneten Männern, die im Rahmen der "Aktion Arbeitscheu Reich" inhaftiert wurden. Häftlinge aus der Kategorie "Asozialen" blieben in Ost- und Westdeutschland von Entschädigungszahlen ausgeschlossen. Erst in den letzten Jahren sind die wenigen noch Lebenden entschädigt worden.

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