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Römisch Germanisches Zentralmuseum

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Ernst Ludwig Platz 2
55116 Mainz
Tel.: 06131 9124-0
Homepage

Öffnungszeiten:

Di-So 10.00-18.00 Uhr

Bürgerrecht und Krise

20.09.2012 - 01.01.2013

Die Vergabe des römischen Bürgerrechts war ein elementares Instrument der Integrationspolitik Roms. Vor 1800 Jahren verlieh es der Kaiser Caracalla pauschal an alle frei geborenen Einwohner des Römischen Reiches. Dieser Akt beendete die bis dahin herrschende Rechtsungleichheit innerhalb des römischen Staates. Wurden vor 212 n. Chr. nur solche Personen in den Stand eines römischen Bürgers versetzt, die sich zuvor um den römischen Staat verdient gemacht hatten – sei es in der zivilen Selbstverwaltung in den Kommunen oder durch den Dienst in Hilfstruppen und Flotten –, so besaß ab dieser Zeit jedermann die juristische Voraussetzung für den sozialen Aufstieg, z.B. durch die Übernahme von Staatsämtern. Gleichzeitig wurde durch diesen kaiserlichen Erlass auch die Vormachtstellung Italiens gegenüber den Provinzen aufgehoben.
Die Kabinettausstellung versucht aufzuzeigen, warum es in dieser Zeit zur Abkehr von der bisherigen Verleihungspraxis kam, welche finanziellen Folgen sich daraus entwickelten und welche Konsequenzen damit für den Staat wie für den einzelnen Bürger verbunden waren. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit der Albert-Ludwigs Universität Freiburg und dem Archäologischen Landesmuseum Baden-Württemberg, das im nächsten Jahr an den Germanenfeldzug des Caracalla im Jahr 213 n. Chr. erinnern wird.

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