Foto: August Horch Museum Zwickau Erweiterung
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August Horch Museum Zwickau

Foto: August Horch Museum Zwickau
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Foto: August Horch Museum Zwickau Erweiterung
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Audistraße 7
08058 Zwickau
Tel.: 0375 27 17 380
Homepage

Öffnungszeiten:

Di-So 9.30-17.00 Uhr

100 Jahre Führerschein

20.09.2011 - 31.12.2012
Derzeit gibt es einen Grund mehr, das August Horch Museum zu besuchen. Verteilt über die gesamte Ausstellungsfläche findet man in diesem Zeitraum Schautafeln und Vitrinen mit über 100 historischen Führerscheinen und allerlei Kleinexponaten mehr zur spannenden Geschichte des Führerscheins. Wer also einmal ein historisches Exemplar ansehen oder in den Lehrbüchern der "Chauffeur-Schulen" blättern möchte, wen Emaille-Straßenschilder mit Werbeaufdrucken, Zeiger-Ampeln, Fahrschul-Modelle und die Entwicklung der Fahrschulen im Laufe der Epochen interessiert, der hat jetzt in Zwickau die Gelegenheit. Seit 100 Jahren gibt es sie inzwischen, die landesweit gültige Fahrerlaubnis, die seit und wegen dem letzten deutschen Kaiser Wilhelm II. Führerschein heißt. Bevor der Führerschein eingeführt wurde, setzten sich Automobilisten noch mit einem „Benzin-Motorwagen-Schein“, einer „Benzinkutschen-Fahrberechtigung“, einem „Lenker-Attest“, einem "Prüfungsattest für Explosionsmotoren" oder einer "Chauffeur-Karte" ans Steuer. Die Gültigkeit dieser Dokumente war allerdings auf einzelne Fürstentümer beschränkt und das Chaos entsprechend groß. Wer mit seinem Auto in eine benachbarte Provinz fuhr, wurde nicht selten verhaftet. So werden in dieser Sonderschau ebenso gesellschaftliche Entwicklungen beleuchtet: Noch bis 1958 beispielsweise musste eine Frau ihren Gatten um Erlaubnis bitten, wenn sie die Lizenz zum Autofahren erwerben wollte. Zwar hat 1909 der Automobilpionier, der dem Museum den Namen gab, mit Audi bereits sein drittes Automobilunternehmen gegründet, aber im Besitz eines Führerscheins war August Horch zeit seines Lebens nie. Heute ist dies unvorstellbar. 1880 Fahrschulen im Land sorgen für eine entsprechende Vorbereitung auf diese unverzichtbare „behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen“.

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